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Stiftungen & Trusts

 

Eine Stiftung in Liechtenstein bietet zahlreiche Vorteile, darunter attraktive Steuervorteile wie eine günstige Besteuerung und keine Quellensteuer. Das Land zeichnet sich durch ein stabiles und anerkanntes rechtliches Umfeld aus, das den langfristigen Schutz von Vermögen sicherstellt und es vor Gläubigern schützt. Zudem gewährleistet Liechtenstein strengen Datenschutz für Stifter und Begünstigte, was hohe Diskretion ermöglicht. Stiftungen sind flexibel und lassen sich sowohl für private als auch für wohltätige Zwecke anpassen. Schließlich genießen liechtensteinische Stiftungen weltweit einen hervorragenden Ruf und werden international anerkannt.

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Grundsätzlich kann jede natürliche Person eine Stiftung gründen, wenn sie volljährig ist. Neben sog. natürlichen Personen können aber auch juristische Personen eine Stiftung in Liechtenstein errichten, also z. B. Unternehmen, die als GmbH oder AG organisiert sind. Um eine Stiftung in Liechtenstein gründen zu können, ist mindestens ein Stiftungskapital von 30.000 CHF notwendig. Ob dieses Kapital als Barkapital oder in Sachwerten aufgebracht wird, ist gleichgültig (Bargründung oder Sachgründung).

Wie die Stiftung heißen soll – bei dieser Entscheidung sind die Stifter vollkommen frei. Auch reine Fantasienamen sind möglich. Der Name der Stiftung (ihre „Firma“) muss lediglich in lateinischen bzw. deutschen Buchstaben abgebildet werden können.

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Anders als die Gründung einer Stiftung in Deutschland z. B. ist die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein schnell und unkompliziert möglich. Sind alle Entscheidungen und Vorbereitungen (s.o.) getroffen, dauert die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein i. d. R. nicht mehr als 7–10 Werktage.

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Mehr Stiftungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller Stiftungen in Liechtenstein

Vorteile

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1

Absicherung
 

Langfristige Absicherung des Stifters, seiner Familienangehörigen und weiterer Begünstigter.  Bewahrung und zweckorientierte Verstetigung des Familienvermögens über die Lebensspanne der Vermögeninhaber hinaus. Schutz des Familienvermögens vor unternehmerischen Haftungsrisiken

2

Philanthropie

Verwirklichung weiterer privat- oder gemeinnütziger ideeller Zweckeerwirklichung weiterer privat- oder gemeinnütziger ideeller Zwecke. Die grössten Philanthrop*innen der Welt werden häufig daran gemessen, wie viel Geld sie für gemeinnützige Zweckespenden oder welchen Anteil ihres Vermögens sie nach ihrem Tod an gemeinnützige Stiftungen vererben. 

3

Steuervorteile

Steuerlich optimierte Bewirtschaftung von verschiedenartigen Vermögenswerten wie Bankkonten, fremdvermietete Immobilien und Unternehmensbeteiligungen

Kontakt

Mein Name ist Michelle Chromy

Ich freue mich im Namen von LiechtensteinFinances auf ein unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihnen.

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